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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preisliste
der Firma Peter Kraus IT Dienste GmbH
Stand 25.11.2005

Allgemeines
Alle Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebotsfrist
Wenn auf unserem Angebot keine andere Frist vorgesehen ist, gelten unsere Angebote für 4 Wochen ab dem Angebotsdatum.

Lieferzeit
Die Lieferzeiten für Softwareentwicklungen und andere Dienstleistungen werden von uns sorgfältig abgeschätzt. Sie können aber bei nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten überschritten werden. Die Lieferzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Eintreffen der vereinbarten Anzahlung bei uns. Lieferfristen für Waren setzen eine rechtzeitige Lieferung unserer Lieferanten an uns voraus.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus.

Versand
Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Porto & Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Fahrtkosten und Spesen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware oder dem Abschluß der Dienstleistung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Des weiteren können angebotene Preise für Softwareerstellung und andere Dienstleistungen bis zu 20% überschritten werden, wenn Schwierigkeiten auftreten oder zusätzliche Arbeiten nötig werden, die bei der Angebotserstellung nicht vorhersehbar waren.

Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Entwicklungsaufträge die folgende Zahlungsweise: 50% bei Auftragsvergabe, 40% bei Lieferung, 10% nach Abnahme.

Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Wir und der Kunde sind berechtigt, nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

Abnahme
Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung oder
erfolgter Nachbesserung von Hardware- und Softwareentwicklungen oder anderer Dienstleistungen keine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, gilt die Entwicklung als abgenommen. Weitere Modifikationen an abgenommener Software, Hardware oder anderen Leistungen erfolgen ausschließlich gegen Berechnung.

Haftungsausschluß
Peter Kraus IT Dienste GmbH haftet für keinerlei Schäden jedweder Art außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Haftung. Peter Kraus IT Dienste GmbH haftet für keinerlei Schäden jedweder Art, die sich aus dem Einsatz von nicht abgenommenen Entwicklungen bei Dritten ergeben. Dies gilt besonders dann, wenn der Auftraggeber noch nicht vollständig fertige Entwicklungen von uns vor der erklärten schriftlichen Abnahme bei Dritten zum Einsatz bringt.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Patent- Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, daß solche bestehen und diese dazu führen daß sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware bzw. der Leistungen beschränkt. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns etwaige Verletzungen solcher Rechte bei Bekanntwerden sofort schriftlich mitzuteilen.

Betriebsgeheimnis
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebsgeheimnisse von Peter Kraus IT Dienste GmbH streng geheimzuhalten und weder selbst zu nutzen noch durch Dritten nutzen zu lassen. Als Betriebsgeheimnis gelten alle von uns bei der Entwicklung angewendeten Verfahren und Werkzeuge sowie alle technischen und kaufmännischen Informationen, die nicht von Peter Kraus IT Dienste GmbH allgemein bekanntgemacht wurden, Bestandteil des Auftrags sind oder allgemein verfügbar sind. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber Peter Kraus IT Dienste GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und alle Rechte an erbrachten Entwicklungsleistungen (soweit der Erwerb von Rechten Bestandteil des Auftrages ist) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Peter Kraus IT Dienste GmbH.

Sonstiges
Die zum Test einer Entwicklung notwendige Testumgebung (Maschinen, Einrichtungen, Computer, u.ä.) ist Peter Kraus IT Dienste GmbH vom Auftraggeber für die Dauer der Entwicklung und für die Dauer von etwaigen Nachbesserungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Bei Arbeiten an Kunden-Computern und beim Installieren oder Abändern von Software ist der Kunde verpflichtet vorher eine vollständige Sicherheitskopie des Systems (aller Programme und Daten) zu erstellen und diese Sicherung zu verifizieren.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übligen Bestimmungen.

Preisliste
Folgende Preise werden von uns für geforderte Dienstleistungen in Rechnung gestellt, sofern in einem dem Auftrag zugrundeliegenden Angebot nichts anderes festgelegt wurde oder Leistungen über den Angebotsumfang hinaus gewünscht und erbracht wurden:

Dienstleistungen
970,00 € pro Mann und Tag
119,00 € pro Mann und Stunde

Fahrtkosten
0,80 € pro einfach gefahrenen Kilometer

Spesen & Übernachtung
150,00 € pro Nacht pauschal